Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14.11.2014 die GoBD "Grundsätze zur Ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" veröffentlicht.
Die GoBD enthalten die rechtliche Grundlage zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation, die alle buchführungspflichtigen Unternehmen, sowie Unternehmer, die für Zwecke der Umsatzsteuer Aufzeichnungen machen, vorlegen müssen.